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   BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R   

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BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R (https://dejure.org/1998,3349)
BSG, Entscheidung vom 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R (https://dejure.org/1998,3349)
BSG, Entscheidung vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R (https://dejure.org/1998,3349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Befangenheitsablehnung - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - absoluter Revisionsgrund

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkürzung der gesetzlichen Sperrfrist bei Massenentlassungen; Aufhebung eines Berufungsurteils wegen eines absoluten Revisionsgrundes; Verstoß gegen die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts durch Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Zurückweisung eines ...

  • Judicialis

    KSchG § 18 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Revisionsbegründung, Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    Denn in der mündlichen Verhandlung vom 25. April 1997 war das LSG nicht vorschriftsmäßig besetzt (§ 551 Nr. 1 ZPO iVm § 202 SGG), weil an der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der zwar erfolglos abgelehnt worden war, das Verfahren über die Zurückweisung des ihn betreffenden Ablehnungsgesuchs jedoch auf Willkür beruhte (vgl hierzu BVerfGE 29, 45, 49; 31, 145, 164; 37, 65, 67).

    Dies gilt also grundsätzlich auch für Entscheidungen der Vorinstanz, in denen ein Ablehnungsgesuch, wenn auch unter fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen worden ist (§§ 60, 177 SGG; vgl hierzu entsprechend BVerfGE 31, 145, 164).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    Denn in der mündlichen Verhandlung vom 25. April 1997 war das LSG nicht vorschriftsmäßig besetzt (§ 551 Nr. 1 ZPO iVm § 202 SGG), weil an der Entscheidung ein Richter mitgewirkt hat, der zwar erfolglos abgelehnt worden war, das Verfahren über die Zurückweisung des ihn betreffenden Ablehnungsgesuchs jedoch auf Willkür beruhte (vgl hierzu BVerfGE 29, 45, 49; 31, 145, 164; 37, 65, 67).

    Dies bedeutet, daß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auch durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt wird, die bei verständiger Würdigung der das GG beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl BVerfGE 29, 45, 48 f), und zwar nicht nur soweit es ihren Inhalt, sondern auch das Verfahren betrifft.

  • BSG, 29.09.1994 - 4 RA 52/93

    Sozialgerichtsverfahren - Revision - Verspätete Urteilsübergabe - Fehlende

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    § 170 Abs. 1 Satz 2 SGG, wonach die Revision zurückzuweisen ist, wenn die Entscheidungsgründe zwar eine Gesetzesverletzung ergeben, die Entscheidung sich aber aus anderen Gründen als richtig darstellt, ist grundsätzlich nicht anwendbar, wenn ein absoluter Revisionsgrund vorliegt (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 368a Nr. 21 S 74 f; SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11; Urteil vom 29. September 1994 - 4 RA 52/93 - SozR 3-1750 § 551 Nr. 5 S 14 und Nr. 7 S 24).

    Denn bei der zulässigen und begründeten Rüge des nicht vorschriftsmäßig besetzten Gerichts handelt es sich um einen die Grundlagen des Verfahrens betreffenden Mangel, der so wesentlich ist, daß ein Einfluß auf die Sachentscheidung unwiderlegbar vermutet und unterstellt wird, das Urteil des Berufungsgerichts sei wegen elementarer rechtsstaatlicher Mängel kein geeigneter Gegenstand einer revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 6 S 11; SozR 2200 § 368a Nr. 21 S 74 f).

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    Im Hinblick hierauf bestand keine Unklarheit über die prozessuale Prüfung (vgl hierzu auch entsprechend BVerwGE 80, 321, 322 f; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 9).
  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 14/96

    Anforderungen an die Revisionsbegründung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    Im Hinblick hierauf bestand keine Unklarheit über die prozessuale Prüfung (vgl hierzu auch entsprechend BVerwGE 80, 321, 322 f; BSG SozR 3-1500 § 164 Nr. 9).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    Darüber hinaus wird ihnen durch die Verfassung gewährleistet, daß sie nicht vor einem Richter stehen, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl BVerfGE 21, 139, 145 f; SozR 3-1500 § 60 Nr. 2 S 8).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    Darüber hinaus wird ihnen durch die Verfassung gewährleistet, daß sie nicht vor einem Richter stehen, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (vgl BVerfGE 21, 139, 145 f; SozR 3-1500 § 60 Nr. 2 S 8).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob ein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt werden kann (vgl BVerfGE 37, 67, 75).
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    Ob ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen, etwa im Falle des § 551 Nr. 7 ZPO etwas anderes gilt (so BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 12, Urteil vom 14. September 1994, - 3/1 RK 36/93), kann dahinstehen.
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R
    Die Verweisung an einen anderen Senat des LSG gemäß § 565 ZPO iVm § 202 SGG ist im Interesse einer unbefangenen Rechtsfindung, zur Vermeidung eines - möglichen - Anscheins der Voreingenommenheit, geboten (vgl hierzu BVerfGE 20, 336, 343 ff; BSGE 32, 253, 255; BSG, Urteile vom 24. März 1976 - 9 RV 92/74 - und vom 31. März 1998 - B 8 Kn 7/97 R).
  • BSG, 31.03.1998 - B 8 KN 7/97 R

    Nichtbeachtung von Prozeßgrundrechten und Auferlegung von Mutwillenskosten -

  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93

    Ermittlung der Höhe von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - Anforderungen an die

  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 30/80

    Revisionsverfahren - Verfahrensmangel

  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 16/70

    Verfahrensmangel - Unberechtigte Prozeßführung - Fehlende Bevollmächtigung -

  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 152/75

    Revision - Begründung - Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung

  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 92/74
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Ruhen des Anspruchs auf Leistungen bei Beitragsrückstand

    Nach diesem Verfahrensgrundrecht haben die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens Anspruch auf den gesetzlichen Richter, der sich aus dem GVG, den Prozessordnungen sowie den Geschäftsverteilungsplänen und den Besetzungsregelungen ergibt (vgl zB BSG Urteil vom 10.9.1998 - B 7 AL 36/98 R - Juris RdNr 18).
  • BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Um mit Erfolg geltend zu machen, dass durch die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) verletzt worden ist, muss ein Beschwerdeführer wegen § 557 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO), der über § 202 SGG anwendbar ist (vgl nur BSG, Urteil vom 10.9.1998 - B 7 AL 36/98 R - mwN), schlüssig vortragen, dass die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (vgl zuletzt BSG, Beschluss vom 13.10.2015 - B 13 R 227/15 B - mwN).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Die Verweisung an einen anderen Senat des LSG gemäß § 563 ZPO iVm § 202 SGG ist im Interesse einer unbefangenen Rechtsfindung, zur Vermeidung eines - möglichen - Anscheins der Voreingenommenheit, geboten (vgl hierzu BVerfGE 20, 336, 343 ff; BSGE 32, 253, 255; BSG, Urteile vom 24.3.1976 - 9 RV 92/74; vom 31.3.1998 - B 8 KN 7/97 R und vom 10.9.1998 - B 7 AL 36/98 R).
  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Bei der Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Richter kann ein sich auf das angefochtene Urteil selbst auswirkender Mangel nur dann vorliegen, wenn die Behandlung eines Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die weitere Mitwirkung des abgelehnten Richters das Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt ist und das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung deshalb unrichtig besetzt war (§ 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO; zu einem solchen Sachverhalt vgl BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - DBlR 4498a, SonstVerfR/§ 551 ZPO; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2001 - 6 B 59/01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 3 VwGO Nr. 29 mwN; BFH, Beschluss vom 13. Januar 2003 - III B 51/02 - juris).

    Erforderlich ist deshalb, dass willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs bestimmend gewesen sind (BSG, Urteil vom 10. September 1998, aaO; vgl auch BVerwG, Urteil vom 10. November 1999 - 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40, 46 mwN).

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Dies gilt nur dann nicht, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen oder manipulativen Erwägungen beruht (vgl BSG, Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R).
  • BSG, 25.10.2012 - B 9 V 17/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Wenn ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter an der angegriffenen Entscheidung mitgewirkt hat und die Entscheidung der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen, manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, liegt ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters iS des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG vor (vgl BVerfGE 37, 67, 75; BSG vom 10.9.1998 - B 7 AL 36/98 R - RdNr 19 nach Juris) .
  • BSG, 19.09.2000 - B 9 SB 4/99 R

    Begründung der Revision

    Ferner hält es der 7. Senat des BSG (Urteil vom 10. September 1998 - B 7 AL 36/98 R - DBlR 4498 A, Sonst VerfR/§ 551 ZPO) für statthaft, daß der Revisionsführer, um Wiederholungen zu vermeiden, zur Begründung einer in der Revisionsschrift ausdrücklich erfolgten Rüge eines Verfahrensmangels auf die Ausführungen in der Nichtzulassungsbeschwerde verweist, wenn er bereits dort diesen Verfahrensfehler (ordnungsgemäß) gerügt hat.
  • BSG, 30.04.2009 - B 13 R 121/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Etwas anderes gilt nur, soweit die Behandlung des Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die Mitwirkung der abgelehnten Richter die Vorschriften über den gesetzlichen Richter verletzt sind und das Berufungsgericht deshalb bei seiner Entscheidung im angegriffenen Urteil unrichtig besetzt war (BSG vom 10.9.1998 - B 7 AL 36/98 R - DBlR 4498a, SonstVerfR/§ 551 ZPO).
  • BSG, 28.08.2002 - B 11 AL 49/02 B

    Zurückweisung eines Ablehnungsantrags als Verfahrensfehler

    Etwas anderes gilt nur, soweit die Behandlung des Ablehnungsantrags so fehlerhaft ist, dass durch die Mitwirkung der abgelehnten Richter die Vorschriften über den gesetzlichen Richter verletzt sind und das Berufungsgericht deshalb bei seiner Entscheidung im angegriffenen Urteil unrichtig besetzt war (vgl zu einem solchen Sachverhalt BSG, Urteil vom 10. September 1998, B 7 AL 36/98 R).
  • BSG, 15.08.2013 - B 9 SB 40/13 B
    Wenn ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter an der angegriffenen Entscheidung mitgewirkt hat und die Entscheidung der Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen, manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind, liegt ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters iS des Art. 101 Abs. 1 S 2 GG vor (vgl BVerfGE 37, 67, 75; BSG vom 10.9.1998 - B 7 AL 36/98 R - Juris RdNr 19).
  • BSG, 28.12.2005 - B 12 KR 42/05 B

    Bezeichnung des Verfahrensmangels der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 53/15 B
  • LSG Niedersachsen, 19.09.2001 - L 4 SF 23/00
  • BSG, 16.04.2007 - B 12 KR 77/06 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.06.2003 - L 1 RA 93/99
  • LSG Sachsen, 05.06.2003 - L 1 RA 93/99

    Verpflichtung zu einer Zuzahlung zu medizinischen Leistungen einer

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